URÄG
Das URÄG 2008 wurde am 7. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt (BGBL l Nr. 70/2008) kundgemacht und tritt mit 1. Juni 2008 in Kraft. Ziel des URÄG 2008 ist die Umsetzung jener Teile der Abschlussprüfer-RL und der Änderungs-RL, die das Unternehmens-, das Gesellschafts- und das Genossenschaftsrevisionsrecht betreffen.
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